Statuten

I. NAME UND SITZ

Unter der Bezeichnung „Frauenverein Neftenbach“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Neftenbach.

II. Zweck

Der Frauenverein setzt sich die Aufgabe, sich in gemeinnütziger Weise zu betätigen und sich am kulturellen Leben der Gemeinde zu beteiligen. Er übernimmt spezielle Aufgaben, welcher der Allgemeinheit dienen, wie z.B. Gesundheitsturnen, Seniorinnen- und Seniorenturnen, Ausflüge, Besichtigungen, Fahrdienste, Aktivitäten für und mit Kindern etc.
Die Aktivitäten dürfen vom Vorstand den Bedürfnissen entsprechend angepasst werden. Traditionsgemäss wird nach Möglichkeit ein bestimmter Betrag an gemeinnützige Institutionen gespendet.

III. Dachverband

Der Frauenverein Neftenbach ist Mitglied der Frauenzentrale Winterthur.

IV. Mitgliedschaft

Mitglied des Frauenvereins Neftenbach kann jede volljährige Frau werden.

V. Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt durch einen schriftlich angekündigten Austritt auf Ende des Kalenderjahres oder durch den Tod. Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können von der Mitgliederversammlung ausgeschlossen werden.

VI. Organe

Die Organe des Vereins sind:
– Die Generalversammlung
– Der Vorstand
– Die Rechnungsrevisorinnen

VII. Generalversammlung

Der Verein führt jährlich eine Generalversammlung innert drei Monaten nach Rechnungsabschluss durch. Ausserordentliche Generalversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dazu einlädt oder wenn dies mindestens 1/5 der Mitglieder verlangen.

Die Einladung mit der Traktandenliste hat schriftlich mindestens 14 Tage zum Voraus zu erfolgen.

Anträge zuhanden der Generalversammlung sind ebenfalls schriftlich, mindestens 10 Tage vor der Versammlung, dem Vorstand einzureichen.

VII. Aufgaben der Generalversammlung

– Wahl der Stimmenzähler
– Abnahme des Protokolls der letzten Generalversammlung
– Abnahme der Jahresrechnung, Revisorenbericht
– Budget
– Festsetzung des Mitgliederbeitrages
– Wahl der Vorstandsmitglieder
– Wahl der Revisorinnen für 3 Jahre, alternierend

Die Versammlung kann Beschlüsse nur über Gegenstände fassen, die als Traktanden angekündigt wurden.

IX. Beschlussfähigkeit und Stimmrecht

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Wahlen und Abstimmungen erfolgen offen, mit einfachem Mehr. Bei Stimmengleichheit gilt der Stichentscheid der Präsidentin. Für eine Statutenänderung braucht es eine 2/3 Mehrheit der Anwesenden.

X. Vorstand

Der Vorstand besteht aus 5-9 Mitgliedern. Die Wahl gilt für eine Amtsdauer von 4 Jahren. Wiederwahl ist zulässig.

Der Vorstand konstituiert sich selber. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Für besondere Aufgaben kann er weitere Vereinsmitglieder beiziehen.

Der Vorstand wird entweder durch eine Präsidentin oder im Kollektiv geleitet. Unterschriftenberechtigt für den Verein sind die Präsidentin (oder die durch den Vorstand bestimmte Verantwortliche) zusammen mit der Aktuarin oder Kassierin.

Für Post- und Bankverkehr hat die Kassierin und Präsidentin (oder die durch den Vorstand bestimmte Verantwortliche) Einzelunterschrift.

Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mindestens 4 Mitglieder anwesend sind. Er fasst seine Beschlüsse mit einfachem Mehr.

XI. Finanzen

Das Vereinsjahr dauert vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.

Die Einnahmen des Vereins sind:
– Mitgliederbeiträge
– Freiwillige Spenden und Legate
– Erträge aus Aktionen und Veranstaltungen
– Zuwendungen der öffentlichen Hand

Für die vom Verein eingegangen Verbindlichkeiten haftet nur das Vereinsvermögen des Frauenvereins Neftenbach, ohne jede über die Mitgliederbeiträge hinausgehende, persönliche Haftung der Frauenvereins Mitglieder. Der Mitgliederbeitrag darf maximal CHF 40.- betragen.

XII. Revision

Mindestens 2 Revisorinnen prüfen die Rechnung jährlich und stellen schriftlich Antrag.

XIII. Vereinsauflösung

Die Auflösung des Vereins kann nur erfolgen, wenn 2/3 der Mitglieder damit einverstanden sind, oder wenn der Vorstand nicht mehr gestellt werden kann. Die Verwertung der noch vorhandenen Vereinsgelder wird dann bestimmt.

XIV. Datenschutz

Die Mitgliederdaten werden sorgfältig verwaltet und nur für vereinsinterne Zwecke genutzt.

XV. Schlussbestimmung

Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 21. März 2019 genehmigt und treten sofort in Kraft. Sie ersetzen diejenigen vom 20. März 1998.

Neftenbach, den 21. März 2019

Die Präsidentin: Brigitte Fasciati

Die Aktuarin: Elsbeth Schwarzer